Zum Zeitpunkt der Eheschließung und der Familiegründung und bereits vorher, können Situationen entstehen, die eine rechtliche Intervention sowohl bei Vermögensangelegenheiten als auch bei persönlichen Angelegenheiten erfordern. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung über die Adoption eines Kindes, Aufhebung der Ehe, Scheidung, Trennung, Anerkennung oder Anfechtung einer Mutter- oder Vaterschaft und bei Entziehen der elterlichen Fürsorge. Außer der rechtlichen Betreuung zeigen wir großes Verständnis für die Problematik bei ehelichen und familiären Angelegenheiten. Wir garantieren Diskretion und emotionelle Unterstützung.
Wir kümmern uns um das seelische Wohlbefinden unserer Mandanten. Es ist unser Grundziel, gesetzesrechtliche Vorschriften verständlich zu übermitteln. Dank dessen können Mandanten, die sich der rechtlichen Folgen bewusst sind, selbstständig die für sie günstigsten Entscheidungen treffen.
Unsere Kanzlei hilft bei folgenden Angelegenheiten:
1. Bei der Beziehung zwischen den Ehegatten:
― bei Scheidungsverfahren, angefangen mit der Feststellung, ob ein Grund für eine Scheidung vorliegt, der auch vor Gericht anerkannt wird.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei dem gesamten Scheidungsverfahren. Außerdem beraten wir bei Fragen bezüglich der Ausübung elterlicher Pflichten, Gesetzesbestimmungen über die Kontaktart zwischen Eltern und Kind, eventuelle Vermittlung bei gerichtlichen Verfahren, Unterhaltsansprüchen und der Namensänderung (Mädchennahme vor der Eheschließung)
― bezüglich einer Trennung, Aufhebung einer Trennung
― bezüglich Nichtigerklaerung einer Ehe
― bezüglich einer Erlaubniserteilung zur Eheschließung bei Minderjährigen unter 18 Jahren.
― bezüglich einer Erlaubniserteilung für Handlungen, bei der die Zustimmung des Ehegatten / der Ehegattin notwendig ist, oder wenn der Ehegatte / die Ehegattin dagegen ist.
Beispiel: Immobilienkaufvertrag
― bezüglich einer Anordnung für eine Gehaltauszahlung, oder anderer Forderungen an den zweiten Ehegatten
2. Beim Verhältnis zwischen Eltern und Kindern:
― um eine Beschränkung, Einstellung, Entziehen oder Wiederherstellung der elterlichen Erziehungsberechtigung
― um eine Bestimmung, Beschränkung oder ein Verbot über die Kontaktaufnahme mit dem Kind
― bei der Entscheidung über die wesentlichen Angelegenheiten des Kindes, bei denen es keine Einigung zwischen den Eltern gibt
― um eine Bestimmung der Vaterschaft
― um eine Anfechtung der Vaterschaft
― um die Annahme (Adoption eines Kindes)